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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2013 - L 8 SO 218/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,103439
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2013 - L 8 SO 218/13 B ER (https://dejure.org/2013,103439)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.10.2013 - L 8 SO 218/13 B ER (https://dejure.org/2013,103439)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Oktober 2013 - L 8 SO 218/13 B ER (https://dejure.org/2013,103439)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2013 - L 8 SO 218/13
    Das einstweilige Rechtsschutzverfahren dient der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes in den Fällen, in denen durch das Abwarten einer grundsätzlich vorrangigen Hauptsacheentscheidung unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02 und 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2013 - L 8 SO 218/13
    Das einstweilige Rechtsschutzverfahren dient der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes in den Fällen, in denen durch das Abwarten einer grundsätzlich vorrangigen Hauptsacheentscheidung unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02 und 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2008 - L 9 B 600/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Gewährung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2013 - L 8 SO 218/13
    Das Vorliegen eines Anordnungsgrundes beurteilt sich nach dem Zeitpunkt, in dem das Gericht über den Eilantrag entscheidet, im Beschwerdeverfahren ist dies der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 30. Januar 2008, L 9 B 600/07 KR ER, juris Rdnr. 23, und vom 4. Juni 2009, juris Rdnr. 3; Sächsisches LSG, Beschluss vom 25. März 2008, L 2 B 51/08 AS ER, juris Rdnr. 21; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 3. Auflage 2012, Rdnr. 387 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.2008 - 2 B 51.08

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit des Maßstabs einer Neubewertung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2013 - L 8 SO 218/13
    Das Vorliegen eines Anordnungsgrundes beurteilt sich nach dem Zeitpunkt, in dem das Gericht über den Eilantrag entscheidet, im Beschwerdeverfahren ist dies der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 30. Januar 2008, L 9 B 600/07 KR ER, juris Rdnr. 23, und vom 4. Juni 2009, juris Rdnr. 3; Sächsisches LSG, Beschluss vom 25. März 2008, L 2 B 51/08 AS ER, juris Rdnr. 21; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 3. Auflage 2012, Rdnr. 387 m.w.N.).
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